Den Pflegebedürftigen in guten Händen wissen

Sie sind erkrankt oder benötigen eine Auszeit von der Pflege eines Menschen, da Sie an der Grenze Ihrer Belastungsfähigkeit angelangt sind? Damit Pflegende nicht selbst psychisch oder körperlich krank werden, hat der Gesetzgeber die so genannte Verhinderungspflege eingerichtet.

Die Verhinderungspflege, die bei der Pflegekasse beantragt werden kann, entlastet pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen – beispielsweise bei eigener Erkrankung oder in deren Urlaubszeit.

Verhinderungspflege wird von den Pflegekassen für maximal 42 Tage im Jahr bewilligt.

Entscheidend für die eigene Genesung ist es, den Pflegedürftigen für die Zeit der eigenen Abwesenheit gut betreut zu wissen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bischof-Ketteler-Hauses verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Verhinderungspflege. Insbesondere, wenn Sie den Pflegedürftigen erstmals in einer Einrichtung unterbringen ist dies von großer Bedeutung. Seien Sie unbesorgt: Im Bischof-Ketteler-Haus ist der oder die Pflegebedürftige in guten Händen.

Medizinische Versorgung

Zur optimalen medizinischen Versorgung stehen uns niedergelassene Haus- und Fachärzte aller Fachrichtungen zur Verfügung. Es besteht eine Kooperation mit der Psychiatrischen Institutsambulanz, dem MVZ und der Physio- und Ergotherapie des Alexianer St. Joseph-Krankenhauses Berlin-Weißensee.
Darüber hinaus kooperieren wir mit externen Physio- und Ergotherapeuten sowie Logopäden.

Unsere Preise seit 01.01.2023

Der monatliche Eigenanteil im Einzelzimmer beträgt 2.342,79 Euro.
Der monatliche Eigenanteil im Doppelzimmer beträgt 2.329,41 Euro.


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