Unsere Pflichten aus dem Behandlungsvertrag

Gerne möchten wir Sie über unseren Behandlungsvertrag und den damit für uns einhergehenden Pflichten vor Ihrem Aufenthalt in Kürze informieren.

Mit der Aufnahme in das Krankenhaus wird mit dem Krankenhaus ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag umfasst alle Leistungen des Hauses, also Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, ärztliche Behandlung, Pflege und Verpflegung. Spätestens mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeformular kommt der Vertrag mit dem Krankenhaus zustande. Damit werden auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Krankenhauses anerkannt.

Gegebenenfalls muss der Behandlungsvertrag von einem zuständigen Betreuer oder von einer beauftragten Begleitperson unterschrieben werden.

Mit dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag gehen wir jedoch noch weitere Pflichten ein, über die wir Sie an dieser Stelle informieren möchten:

Aufklärungspflicht

Die behandelnden Ärzte sind Ihnen gegenüber zur vollen Aufklärung verpflichtet. Als Patient haben Sie Anspruch darauf, dass der Arzt Sie über die Krankheit, die erforderlichen Untersuchungen sowie die Möglichkeiten und Risiken der Behandlung unterrichtet. Nutzen Sie das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin, besonders vor einer anstehenden Behandlung. Nur wenn Sie sich wirklich informiert fühlen und Ihre Fragen beantwortet sind, können Sie die Zustimmung zur Behandlung geben.

Datenschutz und Akteneinsicht

Auch im Krankenhaus sind Ihre persönlichen Daten geschützt. Die Ärztinnen und Ärzte als auch das Pflegepersonal und die anderen Mitarbeiter des Krankenhauses unterliegen der Schweigepflicht. Alle Aufzeichnungen über Ihre Behandlung und Ihre Angaben über Ihre familiäre und berufliche Situation sind geschützt. An die Krankenversicherung werden nur diejenigen Angaben übermittelt, die zu deren Aufgaben-Erfüllung erforderlich sind.

Herausgabe von Patientenunterlagen

Der Patient hat ein Recht darauf, seine Krankenakten einzusehen und Kopien davon gegen eine Kosten-Erstattung beim Arzt oder  Krankenhaus anzufordern.


nach oben