Beleuchtung ethischer Fragestellungen

Entscheidungen zu treffen gehört zum Alltag unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Häufig sehen sie sich dabei mit ethischen Problemlagen konfrontiert. Unser Ethikkomitee bietet in diesem Fall Unterstützung im Rahmen einer ethischen Fallberatung.

Im Verlauf einer Behandlung kann es zu Situationen kommen, in denen zusätzlich zu einer klaren medizinischen Indikation und einer leitliniengerechten Behandlung eine Reflexion ethischer Fragen erforderlich ist.

In diesen Fällen bietet das Ethikkomitee des Alexianer St Joseph-Krankenhauses Berlin-Weißensee seine Hilfe an.

Die Entscheidungen der ethischen Fallbesprechung basieren auf den Wertvorstellungen der Ordensgemeinschaft der Alexianerbrüder, mit der das Ethikkomitee in engem Dialog steht.

Dem Ethikkomitee gehören vier Mitarbeiter verschiedener Berufsgruppen an, die geschulte Moderatoren in ethischen Fallbesprechungen sind.

Ethische Fallbesprechungen schaffen die Möglichkeit des Innehaltens, Zusammenkommens und gemeinsam in Ruhe Nachdenkens. Dies ermöglicht oftmals neue Perspektiven in bis dahin aussichtslos erscheinenden Situationen.

Dr. Ute Keller

Eine Fallberatung wird vom gesamten Ethikkomitee durchgeführt. Nach der Schilderung der ethischen Problemlage wird zeitnah ein Termin mit dem gesamten Behandlungsteam vereinbart, um die ethische Fragestellung zu reflektieren. Dabei können Patientinnen und Patienten, aber auch Angehörige, auf Wunsch teilnehmen.

Das Ethikkomitee bemüht sich immer um einen Konsens. Die Entscheidung verbleibt jedoch stets beim Behandlungsteam und der Patientin oder dem Patienten beziehungsweise deren Angehörigen oder Vertretern.

Welche Fragen können sich stellen?

  • Mein Angehöriger ist schwer an einer Demenz erkrankt. Ich bin mir unsicher, ob ich lebensverlängernde Maßnahmen zum Beispiel durch künstliche Ernährung befürworten oder ihm einen würdevolles Sterben ermöglichen soll und wenn, wie kann dies aussehen?
  • Zwangsmaßnahmen sind in bestimmten Situationen erforderlich, jedoch von Patienten, Angehörigen und Betreuern sehr unterschiedlich gewünscht oder für erforderlich gehalten. Wie kann unter Ausschöpfung aller möglichen Alternativen zu Zwangsmaßnahmen ein dennoch erforderliches Mindestmaß zur Heilbehandlung von allen akzeptiert werden?
  • Mein Angehöriger trinkt seit Jahren massiv Alkohol und will sich nicht behandeln lassen. Ich verstehe nicht, warum er nach zwei Wochen schon wieder entlassen wird. In der Klinik zeigt er wenig Behandlungsmotivation, ist aber dringend behandlungsbedürftig. Wie können wir zwischen den unterschiedlichen Sorgen, Wünschen und Gefühlen der Ohnmacht und des Ausgeliefertseins vermitteln?

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